(im folgenden Mieter) wird folgende Vereinbarung getroffen:
- Der Vermieter stellt dem Mieter für die Vertragsdauer mit Wirkung ab dem das/ die nachfolgend unter 2. bzw. in der Anlage 1) beschriebene(n) Gerät/e zur ausschließlichen Benutzung in den Geschäftsräumen des Mieters zur Verfügung.
(im folgenden Mieter) wird folgende Vereinbarung getroffen:
- Der Vermieter stellt dem Mieter für die Vertragsdauer mit Wirkung ab dem das/ die nachfolgend unter 2. bzw. in der Anlage 1) beschriebene(n) Gerät/e zur ausschließlichen Benutzung in den Geschäftsräumen des Mieters zur Verfügung.
Gerätebezeichnung Kaffeevollautomat Modell
Seriennummer
Sonderausstattung
Vorgesehener Standort
- Der monatliche Mietpreis des Gerätes beträgt € incl. Fullservice zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer,
derzeit 19% MWSt. Die Miete ist ab dem jeweils monatlich bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter zu zahlen. Zusätzlich fallen einmalig Installationskosten in Höhe von € 0,00 zuzügl. 19% MWSt für die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung an. Dieser Betrag wird zusammen mit der ersten Mietrechnung fällig. - Dieser Vertrag tritt mit der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft. Die vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Der Vertrag ist nach 12 Monaten monatlich kündbar. - Endet dieser Vertrag aus mieterseitigen Gründen, bevor er die vereinbarte Mindestlaufzeit erreicht hat, so hat der Mieter eine mit Vertragsende fällig werdende Abstandszahlung in Höhe von 25% der bis zum Ende der Mindestlaufzeit anfallenden Mietzahlungen zuzüglich der Kosten für Geräteabbau und –rückholung sowie für bei Rückgabe evtl. erforderliche Gerätereparaturen zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die auf der Rückseite abgedruckten weiteren Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Gerätebezeichnung Kaffeevollautomat Modell
Seriennummer
Sonderausstattung
Vorgesehener Standort
- Der monatliche Mietpreis des Gerätes beträgt € incl. Fullservice zuzüglich jeweiliger gesetzlicher Mehrwertsteuer,
derzeit 19% MWSt. Die Miete ist ab dem jeweils monatlich bis zum 3. Werktag eines Monats an den Vermieter zu zahlen. Zusätzlich fallen einmalig Installationskosten in Höhe von € 0,00 zuzügl. 19% MWSt für die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung an. Dieser Betrag wird zusammen mit der ersten Mietrechnung fällig. - Dieser Vertrag tritt mit der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft. Die vereinbarte Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate.
Der Vertrag ist nach 12 Monaten monatlich kündbar. - Endet dieser Vertrag aus mieterseitigen Gründen, bevor er die vereinbarte Mindestlaufzeit erreicht hat, so hat der Mieter eine mit Vertragsende fällig werdende Abstandszahlung in Höhe von 25% der bis zum Ende der Mindestlaufzeit anfallenden Mietzahlungen zuzüglich der Kosten für Geräteabbau und –rückholung sowie für bei Rückgabe evtl. erforderliche Gerätereparaturen zu zahlen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die auf der Rückseite abgedruckten weiteren Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
